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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hami Tours GmbH

§1 Geltungsumfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hami Tours GmbH (nachfolgend „HAMI TOURS“ genannt) und den Reiseagenturen (nachfolgend „Agentur“ genannt), mit denen eine Vertragsschließung erfolgt ist. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der HAMI TOURS und ihren Agenturen gelten die nachfolgenden AGB. Abweichende Bedingungen der Agentur erkennt HAMI TOURS nicht an, es sei denn, HAMI TOURS hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Der zwischen HAMI TOURS und der Agentur abgeschlossene Agenturvertrag wird durch diese AGB ergänzt. Weichen einzelne Vereinbarungen im Agenturvertrag von den AGB ab, hat stets die vertragliche Vereinbarung Vorrang. Die nachstehenden AGB gelten insbesondere für die Vermittlung von Verträgen wie etwa Beförderungs- Beherbergungs- Mietwagen- und diversen Vermittlungsverträgen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HAMI TOURS gelten auch dann, wenn die Nutzung, der Zugriff oder die Reiseanmeldung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

§2 Gegenstand

HAMI TOURS betreibt ein online Buchungssystem, das eine zuverlässige Verkaufsplattform zwischen Agenturen und Anbietern von Reiseprodukten bietet. Zu Ihren Produkten gehören Flugtickets, Unterkunft, Transfer, Mietwagen und andere Dienstleistungen. Alle HAMI TOURS-Services finden in Echtzeit statt und ermöglichen eine reibungslose und schnelle Kommunikation zwischen Kunden und Lieferanten. Die HAMI TOURS ermöglicht der Agentur den Zugang zu ihrer elektronischen HAMI TOURS Buchungsplattform. Der Vertrag über den von der Agentur für den Kunden gebuchten Produktes, z.B. Flugticket, kommt zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft (Leistungsträger) unter Einbeziehung der entsprechenden Geschäftsbedingungen der Leistungsträger zu Stande. Für die einzelnen Vermittlungsleistungen gelten somit die Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Zwischen dem Kunden und der HAMI TOURS entsteht keine Vertragsbeziehung, da die HAMI TOURS für die Agentur nur die Möglichkeit zur Buchung gibt. Die HAMI TOURS tritt hierbei als Vermittler auf und ist somit kein Reiseveranstalter. Die Leistungen der HAMI TOURS beschränken sich auf das zur Verfügung stellen der Plattform und die Weiterleitung des Auftrages an den jeweiligen Leistungsträger. Die auf der Webseite angezeigten Informationen sind die des jeweiligen Leistungsträgers. HAMI TOURS stellt diese fremden Informationen lediglich dar und ist nicht für die Inhalte verantwortlich. HAMI TOURS stellt soweit erforderlich einen Reisesicherungsschein iSv § 651 k BGB aus.

§3 Buchungsablauf und Vertragsabschluss

Die Agentur hat für das Buchungs- und Reservierungsverfahren die hierfür von HAMI TOURS angebotene oder akzeptierte Hard- und Software zu benutzen.

Die Agentur ist verpflichtet, alle für eine Buchung notwendigen Angaben vollständig und zweifelsfrei zu liefern. Die Agentur kann den Buchungsauftrag eines Kunden nur dann zur Abwicklung an HAMI TOURS weitergeben oder selbst die Buchung vornehmen, wenn sie ihrerseits mit kaufmännischer Sorgfalt die Voraussetzungen zur Annahme des Auftrags, die vereinbarte Zahlungsabwicklung unter

Berücksichtigung der vereinbarten Abtretung und die Sicherstellung der Zahlung zugunsten von HAMI TOURS geprüft hat. Die besonderen Sorgfaltspflichten sind in jedem Falle einzuhalten. Buchungsbestätigungen sind stets auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

Der Vertrag zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungsträger kommt mit der Buchungsbestätigung zu Stande. Sie gilt als Vertragsannahme. Hat HAMI TOURS den ihr von der Agentur erteilten Auftrag erbracht, ist sie zur Rechnungsstellung berechtigt. Der Rechnungsadressat schuldet den Rechnungsbetrag. Alle in den Angeboten und den Buchungsbestätigungen genannten Teilnahmebedingungen, insbesondere Einschränkungen im Teilnehmerkreis, länderspezifische Besonderheiten und Nachweise über einen bestimmten Kundenstatus sind als verbindlich anzuerkennen und einzuhalten. Die Agentur hat den Leistungsberechtigten darauf zu verpflichten bzw. hinzuweisen. Dokumentierte Berechtigungsscheine, wie Flugtickets, Voucher etc. gelten für die Person, für die sie ausgestellt ist und sind nur im geregelten Umfang übertragbar. Ob und in welchem Umfang die Agentur gegenüber ihren Kunden über länderspezifische Regelungen und Einreisebestimmungen aufklärungspflichtig ist, ist nicht Gegenstand des zwischen der Agentur und HAMI TOURS bestehenden Vertragsverhältnisses.

§4 Buchungsabwicklung Flug/ Hotel/ Transfer/ Mietwagen/ Ferienwohnung

Es werden Vermittlungsverträge zwischen den Kunden der Agenturen und den Anbietern von Reiseleistungen (Flug, Hotel, Transfer, Mietwagen, Ferienwohnungen) vermittelt. Die angezeigten Preise ist verbindlich. HAMI TOURS kann sich dabei wiederum anderer Vermittler bedienen. HAMI TOURS vermittelt keine eigenen Kontingente.

Der Vermittlungsvertrag wird mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung durch HAMI TOURS wirksam, die mit der Rechnung verbunden werden kann. Grundsätzlich ist die Agentur nicht Vermittler der Beförderungsleistung, sondern tritt als Auftragnehmer im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages auf, in den sie HAMI TOURS als Consolidator (Vermittler von Reisedienstleistungen) zur technischen Abwicklung einbindet. Die Verwaltung des Buchungsauftrags obliegt hierbei der Agentur. Der Leistungsvertrag kommt stets zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungsberechtigten zu Stande. Für diese Leistungsbeziehung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils in Anspruch genommenen Leistungsträgers. Darauf ist der Leistungsberechtigte hinzuweisen. Diese sind ihm zugänglich zu machen. Mit der Buchungsbestätigung erwirbt der Kunde als Leistungsberechtigter den Anspruch auf Leistungserbringung gegenüber dem Leistungsträger unter der Voraussetzung, dass auch das Entgelt entrichtet ist.

HAMI TOURS handelt im Rahmen dieser Abwicklung mit Wirkung für und gegen den Leistungsträger, indem sie berechtigt ist, zur Bestellung, zur Reservierung der Leistung und zur Ausstellung der E-Tickets/ Vouchers den jeweiligen Leistungsträger zu verpflichten, die gebuchte Leistung zu erbringen. Die Agentur wird darauf hingewiesen, dass HAMI TOURS das Entgelt entweder direkt an den Leistungsträger oder über eine Abrechnungsplattform (bspw. BSP/ IATA) stets zu zahlen hat und zwar unabhängig davon, ob sie ihrerseits Zahlung erhält.

Die Agentur erkennt ausdrücklich an, dass sie eingehende Zahlungen, die aufgrund einer Abtretung erfüllungshalber von HAMI TOURS beansprucht werden, an HAMI TOURS weiterzuleiten hat.

§5 Reservierungen

Die Agentur ist berechtigt, die von ihren Kunden gebuchten Leistungen reservieren zu lassen. Mit der Reservierung entsteht auch der Zahlungsanspruch. Die Reservierung ist verbindlich, wenn im Buchungssystem die Reservierung bestätigt ist. Sie wird auch bereits mit dem erfolgreichen Abschluss der Buchung gültig und zwar auch ohne gesonderte Bestätigung der Reservierung. Die Agentur kann sich die Reservierung beim Buchungsvorgang ausdrucken. Wenn die Agentur den erhaltenen Buchungsauftrag zur Abwicklung an HAMI TOURS weiterleitet und HAMI TOURS den Buchungsauftrag erfolgreich abgeschlossen hat, so ist diese auch verbindlich. Die Leistung selbst kann aber erst nach Zahlung verlangt und zu den ausgewiesenen und vertraglich vereinbarten Zeiten in Anspruch genommen werden. Sind in der Reservierungsbestätigung Preise angegeben, sind diese verbindlich für die endgültige Buchung. Es ist Aufgabe und Pflicht der Agentur die vorgenommene Reservierung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Reservierungsfrist zu beachten. Wird die Leistung nicht abgenommen oder in zulässiger Weise storniert gelten für die dadurch ausgelösten Rechtsfolgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger. Die Agentur hat HAMI TOURS schadlos zu halten. Ihm ist zusätzlich der Betrag zu erstatten, den er im Vertrauen auf die Gültigkeit der Buchung an den Leistungsträger verauslagt hat.

§6 Reklamationen

Reklamationen des Leistungsberechtigten sind gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen, sofern das zwischen den Kunden der Agentur und dem Leistungsträger bestehende Rechtsverhältnis (Leistungsverhältnis) betroffen ist.

§7 Stornierungen und Umbuchungen

Eine Stornierung oder Umbuchung der Buchung ist unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens zulässig, solange die Leistung noch nicht erbracht und die Stornierungs- und Umbuchungsfrist nicht abgelaufen ist. Die anfallenden Gebühren werden vom Leistungsträger nach Maßgabe seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgesetzt und erhoben. Auf die Höhe der abzurechnenden Gebühren hat HAMI TOURS keinen Einfluss. Werden sie nicht zurückgegeben und bleibt HAMI TOURS mit der Zahlung des Flugentgeltes ganz oder teilweise belastet, so ist das volle Leistungsentgelt abzurechnen und zu zahlen. Zahlungsverpflichtet ist die Agentur. Hat HAMI TOURS das Entgelt für die Buchung gezahlt, aber ihrerseits keine Zahlung der Agentur erhalten, ist sie berechtigt, die Buchung rückgängig zu machen. HAMI TOURS hat die Agentur aufzufordern innerhalb einer gesetzten Frist, die Zahlung an HAMI TOURS nachzuweisen. Gelingt dies der Agentur nicht, ist HAMI TOURS zur Stornierung der Buchung berechtigt. Es ist Angelegenheit der Agentur in diesem Fall seinen Kunden von der Stornierung der Buchung zu informieren. Die Agentur bleibt verpflichtet für den Fall nicht rechtzeitiger Zahlung den HAMI TOURS daraus entstehenden Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. HAMI TOURS steht bis zur endgültigen Abwicklung der Vorgänge ein Zurückbehaltungsrecht zu.

§8 Auslieferung der Leistungsdokumente und Versand

Die Agentur ist verpflichtet dem/n Leistungsberechtigten die Buchungsunterlagen/ Voucher nur auszuhändigen, wenn auch die vereinbarte Vergütung vollständig und nachweisbar gezahlt und die Zahlung, soweit die Agentur die Zahlung entgegengenommen hat, an HAMI TOURS oder den Leistungsträger weitergeleitet oder für diese sichergestellt hat. Die Agentur haftet gegenüber HAMI TOURS auf den vollen Rechnungsbetrag, wenn sie diese Verpflichtung nicht einhält.

Der Versand der Dokumente erfolgt auf elektronischem Wege. Sobald eine Buchung abgeschlossen ist, können die E-Tickets oder Voucher im System ausgedruckt werden.

§9 Zahlungsabwicklung

Die Agentur ist gegenüber HAMI TOURS auf der Grundlage der von ihr erteilten Aufträge zahlungsverpflichtet. Mit Rechnungsstellung bestätigt HAMI TOURS, dass sie den ihr erteilten Auftrag erfüllt hat. Die Rechnung ist sofort fällig, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart ist. Soweit die Agentur diese Rechnung ihren Kunden weiterbelastet, tritt die Agentur diese Forderung erfüllungshalber an HAMI TOURS ab, die hiermit angenommen wird mit der Maßgabe, dass HAMI TOURS zur jederzeitigen Offenlegung der Forderungsabtretung berechtigt ist, und die Agentur, soweit die Forderung von HAMI TOURS noch nicht erfüllt wurde, zum Einzug der Forderung auf Rechnung von HAMI TOURS berechtigt ist. Die Agentur ist zur Weiterleitung des insoweit vereinnahmten Fremdgeldes an HAMI TOURS verpflichtet. Diese treuhänderische Abwicklung steht im notwendigen Interesse von HAMI TOURS. Der Agentur ist eine Verfügung über diese der HAMI TOURS zustehenden Gelder untersagt.

Die Abwicklung der Zahlung der jeweiligen Leistungen erfolgt direkt über HAMI TOURS. Derzeit werden folgende Zahlungsoptionen akzeptiert: Barzahlung, Überweisung, Sepa-Lastschrift, Mastercard, Visa, Sofortüberweisung, Ideal. Hierbei können Transaktionsentgelte entstehen, die an die Agentur weitergegeben werden können. Kommt es zu dem Fall, das die Agentur die Kreditkartendaten des Endkunden nutzt, haftet hierfür die Agentur, insbesondere wenn es zu einem chargeback Fall kommen sollte. In diesem Falle übernimmt die Agentur jegliche Kosten, die HAMI TOURS anfallen, auch die Kosten, die an den Leistungsträger überführt werden müssen. Das jeweilige Entgelt ist sofort fällig und ist von der Reiseagentur zu zahlen. Die HAMI TOURS ist zum Inkasso der Forderung berechtigt.

§10 Geltendmachung von Ansprüchen, Obliegenheiten des Leistungsberechtigten

Sämtliche aus dem Vermittlungsvertrag entstehenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden der Agentur und dem Leistungsträger. Mängel der Vermittlungsleistung durch HAMI TOURS sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Leistungsberechtigten aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch HAMI TOURS möglich gewesen wäre. Darauf ist der Leistungsberechtigte hinzuweisen

§11 Rechte und Pflichten der Agentur

  1. Die Agentur unterhält auf eigene Kosten eine Hardware- und EDV-Umgebung sowie eine Internetverbindung, die es der Agentur aus technischer Sicht ermöglicht, auf das HAMI TOURS Buchungssystem Zugriff zu nehmen. Die Agentur verpflichtet sich, diejenige Software zu nutzen, die ihr ggfls. von der HAMI TOURS zur Verfügung gestellt wird. Kosten, die der Agentur durch Anschaffung einer neuen Hardware und/oder EDV-Umgebung und/oder einer neuen Internetverbindung oder durch Wartung derselben Bestandteile entstehen, trägt ausschließlich die Agentur.

  2. Die Agentur verpflichtet sich aus Sicherheitsgründen, der HAMI TOURS diejenigen Personen namentlich zu benennen, die in der Agentur Zugang zum HAMI TOURS-Buchungssystem erhalten.

  3. Die Agentur wird ihre Mitarbeiter, die mit dem elektronischen Buchung System der HAMI TOURS arbeiten werden, fortlaufend über das HAMI TOURS-Buchungssystem und deren Handhabung informieren-insbesondere nach Updates oder Upgrades des HAMI TOURS Buchungssystems und sie hinsichtlich der (neuen) Nutzungsmöglichkeiten im HAMI TOURS-System bei Bedarf schulen.

  4. Die Agentur stellt sicher, dass in der Agentur während der gesamten Laufzeit dieses Agenturvertrages mindestens eine qualifizierte Fachkraft beschäftigt wird, die eine weitergehende IT/EDV-Erfahrung hat und im Umgang mit dem elektronischen Buchungssytem der HAMI TOURS vom Agenturinhaber entsprechend unterwiesen wurde.

  5. Die Agentur verpflichtet sich, die Zugangsdaten- insbesondere das Passwort, welches eine Anmeldung im HAMI TOURS-System ermöglicht -ausschließlich nur an Mitarbeiter der Agentur weiter zu geben, welche im HAMI TOURS-Buchungssystem arbeiten. Die Weitergabe der Login Daten und insbesondere des Passwortes an andere Mitarbeiter oder sogar betriebsfremde dritte Personen- auch an HAMI TOURS Personal selbst- ist untersagt.

  6. Die Agentur erklärt sich zum vollumfänglichen Ausgleich desjenigen Schadens bereit, der HAMI TOURS oder dritten Personen dadurch entsteht, dass der Administrations-Benutzer-Code, welcher der Agentur übergeben wurde, zweckwidrig genutzt wird und insbesondere Buchungsvorgänge generiert werden, die von der Agentur nicht oder nicht in der vorgenommen Art und Weise gewollt waren und ohne ihr Zutun zu Stande kommen.

  7. Der Agentur ist es untersagt, ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der HAMI TOURS, im Namen von HAMI TOURS Werbung in irgendeiner Art vorzunehmen und/oder die Wort-/Bildmarke, den Namen, die Adresse, die Telefonnummer und dergleichen mehr von der HAMI TOURS zu Werbungszwecken anzugeben oder sonst im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.

  8. Die Agentur verpflichtet sich, ihren Kunden den tatsächlichen Luftfrachtführer namentlich zu benennen, den Kunden vor der Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Luftfrachtführes zur Kenntnis zu bringen und sich vor der Buchung die Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden mittels Unterschrift bestätigen zu lassen.

  9. Sofern sich Änderungen ergeben, welche die gebuchte Dienstleistung betreffen erhält die HAMI TOURS von dem ausführenden Produktlieferanten hierüber in elektronischer Form eine Mitteilung. Die Änderungsmitteilung wird von der HAMI TOURS bei verbindlichen Buchungen unter der vergebenen Buchungsnummer eine Information hinterlegt, welche für die Agentur einsehbar ist.

  10. Die Agentur erhält zusätzlich zu diesem Eintrag eine E-Mail Nachricht der HAMI TOURS, deren Empfang die Agentur zu bestätigen hat, in der sie über die erfolgte Eintragung der Änderungsmitteilung informiert wird. Die Agentur ist verpflichtet, ihren Kunden über die Änderungen die Dienstleistung betreffend umgehend zu informieren und sicher zu stellen, dass der Kunde die entsprechenden Informationen auch tatsächlich erhält.

  11. Wünscht der Kunde die Stornierung oder Umbuchung einer erfolgreichen Buchung oder eine Namensänderung, richten sich die Möglichkeiten und damit verbundene Kosten nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lieferanten. Die Agentur verpflichtet sich, ihre Kunden über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Buchung zur Kenntnis zu bringen , welche auch Informationen zu den jeweiligen Kosten der Änderungswünsche enthalten.

  12. Im Fall der Stornierung, Umbuchung oder (Namens)-änderung hat die Agentur die Möglichkeit, über die Buchungsnummer und den Button “Ticket Anfrage” ein Feld für Eintragungen zu öffnen

und die entsprechende Änderungsanfrage an die HAMI TOURS zu versenden. Die Bearbeitung durch HAMI TOURS bedeutet keine Bestätigung oder Zustimmung der Änderungsanfrage.

  1. Die Agentur wird die HAMI TOURS unverzüglich über wesentliche Änderungen ihres Geschäftsbetriebes schriftlich informieren. Eine entsprechende Unterrichtungsverpflichtung besteht insbesondere, aber nicht nur bei

  1. Wechsel/Änderung des Inhabers und/oder der Gesellschafterverhältnisse;

  2. Wechsel/Änderung der Firma oder des Unternehmenssitzes;

  3. Wechsel/Änderung der Betriebsstätte oder deren Beziehung;

  4. Eröffnung von Filialen/Zweigniederlassungen;

  5. Veräußerung oder Verpachtung des Betriebes oder Teilen hiervon;

  6. Verpfändung oder Pfändung von Geschäftsanteilen an der Agentur bzw. der sie betreibenden Gesellschaft;

  7. Abtretung an oder Pfändung bzw. Verpfändung von Ansprüchen gegenüber Dritten;

  8. Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung durch den Geschäftsführer/Inhaber der Agentur;

  9. Die Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur und/oder ihres Geschäftsführers/Inhabers oder die Abweisung eines solchen Antrages mangels Masse.

  1. Alle durch die HAMI TOURS gegenüber der Agentur zur Verfügung gestellten Informationen, Preislisten, Daten und gesonderte Absprachen im Einzelfall, sind von der Agentur vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an dritte Personen, auch andere Agenturen oder Wettbewerber ist untersagt. Eine Weitergabe kommt nur dann in Betracht, wenn HAMI TOURS der Weitergabe zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Verletzt die Agentur die vorgenannte Vertraulichkeitspflicht macht sie sich schadensersatzpflichtig gegenüber HAMI TOURS.

  2. Die Agentur verpflichtet sich bei der Auftragserfüllung ihre Kunden und HAMI TOURS mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes von Schäden und Nachbelastungen freizuhalten. Sie ist insbesondere verpflichtet, die insoweit treuhänderisch vereinnahmten Zahlungen an den Berechtigten abzuführen bzw. zur Abbuchung bereit zu halten, sowie die Vorgaben für den Buchungs- und Zahlungsverkehr sowie für die Abwicklung bei Störungen, bei Reklamationen und für Stornierungen zu beachten und Bestätigungen in der Buchungsabwicklung mit kaufmännischer Sorgfalt zu prüfen und die zur Verfügung gestellten Überprüfungsmöglichkeiten sorgfältig zu nutzen.

Bei Unklarheiten im Buchungs- und Zahlungsverkehr muss die Agentur unverzügliche Klärung über HAMI TOURS herbeizuführen. Es sind die Vorgaben bei Zahlung über Kreditkarte einzuhalten und den Kunden auf die Weitergabe der Kreditkartendaten an den Leistungsträger bzw. HAMI TOURS zum Zwecke der Abbuchung der einzelnen Transaktionsrechnungsbeträge hinzuweisen und seine Zustimmung zu dieser Verwendung einzuholen. Im Kreditkartenzahlungsverkehr sind die AGB`s der Institutionen zu beachten, deren Karten sie im Geschäftsverkehr als Zahlungsmittel nach den Vorgaben der Leistungsträger akzeptieren kann.

Die Agentur hat sicherzustellen, dass die ausgestellten Dokumente erst nach vollständiger Zahlung dem Kunden frei verfügbar werden.

  1. Alle durch HAMI TOURS gegenüber der Agentur gestellten Informationen, Preislisten, Daten und Vertragsinterna, die nicht öffentlich publiziert sind, sind vertrauliche Arbeitsunterlagen. Eine Weitergabe an andere Agenturen, Leistungsträger oder Wettbewerber ist ausdrücklich nicht gestattet. Preislisten, Angaben zum Leistungsinhalt. Leistungsträger sind für die Kundenberatung zu verwenden.

  2. Die Agentur hat eine besondere Prüfungspflicht der ihr von ihren Kunden erteilten Buchungsaufträge, die sich einerseits aus der Nähe zum Kunden und andererseits aus der Kenntnis der Buchungsumstände ergibt. Hierbei hat sie ungewöhnliche Vorgänge Buchungssystem besonders zu beachten und zu würdigen. Verletzt sie diese Pflicht in zuzurechnender Weise, hat sie für die Folgen einzustehen. Bei Zweifeln an der Seriosität des Buchenden, des Buchungsauftrages hat sie den Auftrag abzulehnen. Nimmt sie den Buchungsauftrag an, hat sie HAMI TOURS insoweit von jeglicher Haftung freizustellen. Darüber hinaus hat sich die Agentur stets absolute Gewissheit über die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit Ihrer Kunden zu verschaffen. Der Zahlungsanspruch von HAMI TOURS auf das vereinbarte Leistungsentgelt bleibt erhalten.

  3. Die Agentur haftet für die HAMI TOURS entstehenden Nachteile aus der Verletzung der ihr obliegenden Haupt und Nebenpflichten und hat für die Verletzungen durch Ihre Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Agentur haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung der ihr im Buchungsablauf und Zahlungsverkehr obliegenden Aufgaben, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten.

  4. Agentur ist verpflichtet sich regelmäßig über die geltenden Resolutionen der IATA und den Bestimmungen der BSP zu informieren.

 

§12 Aufrechnungsverbot

Die Agentur darf nur mit unbestritten oder rechtskräftigen Forderungen, sowie Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis gegenüber der HAMI TOURS aufrechnen.

§13 Datenspeicherung und Verwertung

HAMI TOURS ist berechtigt die von der Agentur im System eingegeben Daten zu speichern und zu verwenden. HAMI TOURS ist zur Erfüllung des Vermittlungsauftrages berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben. Im Übrigen nehmen wir Bezug auf unsere Datenschutzbestimmungen.

§14 Haftungsbeschränkung

Die Haftung der HAMI TOURS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haftet HAMI TOURS wegen übernommener Garantien und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Vertragsdurchführung erst ermöglichen, auf deren Einhaltung ein Nutzer vertrauen darf und solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Die Agentur hat keinen Anspruch auf Ersatz für etwaige Schäden, die aufgrund eines Ausfalles der Webseite der HAMI TOURS entstehen. Hinsichtlich der Angaben zu Leistungen der diversen Anbieter, haftet nur der Anbieter selbst. HAMI TOURS steht nicht für dessen Beschreibung der Leistung oder dessen sonstigen Zusagen im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung ein. HAMI TOURS haftet nicht für die tatsächliche Erbringung der jeweils gebuchten Leistung.

§15 Schlussbestimmungen

  1. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

  2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Agentur wirksam und damit Bestandteil des Agentur – Vertrages einen Monat nach ihrer Einstellung in das Internet bzw. einen Monat nach direktem Hinweis schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail an die Agentur bzw. durch ihre Einbindung unter Angabe der jeweiligen Fassung in den abzuschließenden Vertrag. Über das Internet wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts ihrer Geltung bereitgehalten. Setzt die Agentur nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschäftsverbindung mit HAMI TOURS fort, erklärt sie damit ihr Einverständnis zu den AGB in der dann geltenden Fassung.

  3. Auf den Vermittlungsvertrag zwischen der HAMI TOURS und der Agentur findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Sofern es sich bei der Agentur um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Agentur und der HAMI TOURS Hamburg.

Stand: November 2022